Plandurchsicht

Auch wenn die Erstellung eines Plan bereits vollendet oder sogar die Einreichung bei der Behörde schon geschehen ist: Eine Durchsicht der Planunterlagen lohnt sich!

Idealerweise erfolgt die Plandurchsicht jedoch vor Erstellung der einreichfähigen Unterlagen, um die Ergebnisse der Plandurchsicht einfließen zu lassen und dadurch Zeit und Kosten zu sparen.

Ziel einer Plandurchsicht ist einzig und allein ein Mehrwert für den Bauherrn!

Inhalt:

Durchsicht und Beurteilung des Planinhalts sowie Erstellung von Änderungs- bzw. Lösungsvorschlägen bezüglich:

- Umfassende und weitsichtige Planung
- Barrierefreiheit, Generationenfähigkeit
- Gebrauchstauglichkeit
- Optische Gestaltung und Erscheinungsbild
- Erschließung, Situierung, Topografie, Nachbarbebauung, Umwelteinflüsse, etc.
- Kosten
- Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorgaben (Gesetze, Förderrichtlinien etc.)

Falls erwünscht, können folgende Punkte miteinbezogen werden:

- Grundstücksbegehung, Gelände- oder Höhenaufnahme, Radiästhesie (Wünschelrutengeher)
-

Durchsicht der Bebauungsvorschriften (Bebauungsplan, Bauplatzbewilligung, usw.) und Beurteilung der Übereinstimmung und Ausnützbarkeit mit dem gegenständlichen Bauvorhaben.
- Ermittlung der Vorgaben und Wünsche des Bauherrn.
- Kostenschätzung
- Beratung bezüglich Baustoffe und -produkte, Haustechnik, energetischer Standard etc.

Ergebnis:

Die Beurteilung und Vorschläge gliedern sich in zwei Gruppen:

- Objektive: Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben, Förderrichtlinien, Erschließung und Topografie des Baugrundstücks usw.
- Subjektive: Praxistauglichkeit (Gebäude, Situierung, Gartengestaltung), optische Gestaltung, Baukosten usw.

Das Ergebnis wird dem Bauherrn schriftlich und digital übergeben und gemeinsam besprochen.

Aufgrund der hohen Investitionssummen und auch persönlichen Verbundenheit mit einem Bauvorhaben empfiehlt es sich, der Projektierung einen angemessenen Stellenwert einzuräumen und hier keineswegs (Zeit und Kosten) zu sparen. Bereits mit geringem Aufwand können Planungsfehler erkannt und vermieden werden. Monetär stehen die Kosten einer qualitätsvollen Planung bzw. einer intensiven Plandurchsicht in einem äußerst geringen Verhältnis zu den Baukosten - aber auch zu den persönlichen Ärgernissen durch (leicht vermeidbare) Planungsfehler.

Auch wenn ein Bauvorhaben bereits bei der zuständigen Behörde eingereicht oder bewilligt wurde, können unwesentliche Änderungen für die Ausführung vorgenommen werden, ohne eine Auswechsel- oder gänzliche Neuplanung einreichen zu müssen.